Konstruktion und CE-Kennzeichnung
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Berghof Hochdruck-Laborreaktoren sind ausgelegt, gebaut und geprüft in Übereinstimmung mit der Druckgeräterichtlinie DGR 2014/68/EU und dem Regelwerk AD-2000. Dies umfasst insbesondere:
- EU-Baumusterprüfung / Entwurfsmuster (Modul B) nach der DGR 2014/68/EU
- Konformität mit der Bauart (Modul F) nach der DGR 2014/68/EU
Unabhängig von Material und Größe sind alle Reaktoren mit einem Korrosionszuschlag von mindestens 1 mm konstruiert. Jeder Berghof Hochdruck-Laborreaktor wird einer Druckprüfung unterzogen um die Druckfestigkeit des fertigen Produktes nachzuweisen. Die Höhe des Prüfdruckes entspricht dem AD-2000 Merkblatt HP30, Abschnitt 4.17 Damit ist die Funktion jedes Reaktors gewährleistet und die Auslieferung erfolgt mit entsprechendem Werkszeugnis.
CE-Kennzeichnung
Druckgeräte im Sinne der EU-Richtlinie 2014/68/EU kategorisiert man entsprechend der darin verwendeten Fluide und dem Druckinhaltsprodukt. Die Fluide werden in 2 Gruppen eingeteilt.
- Gruppe 1: gefährliche Fluide (explosive Stoffe/Gemische, entzündbare Gase, oxidierende Gase, entzündbare Flüssigkeiten, pyrophore Flüssigkeiten, oxidierende Flüssigkeiten, akut toxische Stoffe);
- Gruppe 2: alle Stoffe, die nicht zur Fluidgruppe 1 gehören
Da die von Berghof hergestellten und vertriebenen Hochdruck-Laborreaktoren zur Anwendung in chemischen Laboratorien gedacht sind, fallen sie in der Regel in Gruppe 1 – gefährliche Fluide! Aus dem unten abgebildeten Diagramm ergibt sich damit die Kategorisierung nach dem Druckinhaltsprodukt, welche letztlich die einzuhaltenden Prüffristen definiert. Das Druckinhaltsprodukt ergibt sich aus dem Produkt des max. Betriebsdrucks (in bar) und dem Volumen (in Liter) und ist damit ein Maß der im Druckgerät gespeicherten Energie.
Druckinhaltsprodukt: P x V = [bar x l]
Berghof Laborreaktoren mit einem Volumen kleiner als 1000 ml und einem maximalen Arbeitsdruck von 200 bar können keiner Kategorie zugeordnet werden. Solche Kategorien sind nach Art. 4 Abs. 3 (DGRL 2014/68/EU) auszulegen, zu bauen und zu prüfen. Diese Gefäße sind nicht CE-Kennzeichnungspflichtig und dürfen kein CE-Kennzeichen erhalten.